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Straßenverkehrsordnung in Schweden - Besonderheiten des Fahrens

1. Die ausländischen Fahrer dürfen auf den Straßen nur bei Vorhandensein des Führerscheins auf Französisch, Deutsch oder Englisch fahren. Der andere Führerschein muss mit der Fahrbescheinigung des internationalen Standards ergänzt sein, sonst wird er ungültig.
2. Innerhalb der Stadt darf man die Geschwindigkeit von 50 Kilometer in der Stunde nicht überschreiten. In den Wohnzonen darf die Geschwindigkeit nicht mehr als 30 Kilometer in der Stunde bilden. Auf den Landstraßen kann man 70 Kilometer in der Stunde fahren. Die maximale vorgeschriebene Geschwindigkeit auf den Schnellwegen beträgt 90 Kilometer in der Stunde. Auf den Autobahnen darf man bis 110 Kilometer in der Stunde fahren.
3. Die lokalen Fahrer achten auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit sehr. Es wird den ausländischen Gästen empfohlen, darauf ebenso zu achten, da der Verstoß gegen zulässige Geschwindigkeit mit einer großen Geldstrafe bestrafen wird. Auf den großen Straßen kann man außer den typischen Verkehrszeichen, die die Beschränkung der Geschwindigkeit fordern, auch die speziellen Leuchttafeln sehen, die die Geschwindigkeit des heran fahrenden Autos zeigen.
4. Auf den Straßen Schwedens darf man nur von der linken Seite das vorne fahrende Auto überholen. Wenn das hintern fahrende Auto überholen möchte, muss man sich nach rechts einordnen und genug Platz für die Überholung gewähren.
5. Auf vielen Kreuzungen gibt es der Kreisverkehr. Die Wagen, die schon im Kreis fahren, haben die Vorfahrt. Auf den Kreuzungen muss man sicher und in gemächlichem Tempo fahren. In Schweden ist es nicht üblich, eilend zu hupen und in den dichten Verkehrsstrom auf dem Ring sich hineindrängen zu versuchen.
6. Laut den lokalen Regeln gilt die Fahrt im betrunkenen Zustand als einer der meist schwerwiegenden Verstöße. In Schweden gilt eine der strengsten Beschränkungen dafür. Der zulässige Alkoholinhalt im Blut bildet für die lokalen Fahrer nur 0,2 Promille.
7. Während der Fahrt darf der Fahrer nicht telefonieren. Wenn man dennoch einen wichtigen Anruf entgegennehmen muss, dann soll Handy das spezielle "Hands Free" Gerät haben.
8. Während der Fahrt soll das Abblendlicht unabhängig von der Tagezeit und dem Straßetyp immer an sein. Der Fahrer und alle Insassen sollen unbedingt angeschnallt sein.
9. Die Kinder unter 7 Jahre dürfen im Auto nur im speziellen Kindersessel sitzen. Der Sessel muss der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechen und nur auf dem Hintersitz des Autos eingerichtet sein.
10. Die Kinder ab 7 Jahren, deren Größe mehr als 135 cm bildet, dürfen mit den gewöhnlichen Sicherheitsgürteln angeschnallt werden. Dabei muss man berücksichtigen, dass man den Sessel für das Kind, das weniger als 13 kg wiegt, mit dem Rücken vorwärts einstellen muss.
11. Die lokale Verkehrspolizei kann beliebiges Auto für die Prüfung anhalten. Mit den schwedischen Polizisten muss man höflich und ruhig sprechen. Die Polizisten können dem Fahrer bitten, die Alkoholprobe machen zu lassen. Wenn man die Prüfung ablehnt, belegt die Polizei eine große Geldstrafe und entzieht den Führerschein dem Fahrer.
12. In den großen Städten, wo es schwer ist, einen freien Parkplatz zu finden, bildet die Geldstrafe für Falschparken etwa 40 Euro. Jede Art der Parkplätze hat eigene Zeitbeschränkung, die immer auf dem speziellen Zeichen an der Einfahrt angegeben ist.
13. Alle offenen Parkplätze sind mit den speziellen Parkautomaten ausgestattet, mit deren Hilfe man den Parkplatz bezahlen muss. Wenn man auf den Parkplatz einfährt, muss man einen speziellen Kupon mit Ankunftszeit beim Parkautomaten bekommen und ihn unter der Frontscheibe legen. Danach kann man damit fürs Parken zahlen.
14. An den Wochentage von 8:00 bis 18:00 bildet der Preis für eine Parkstunde 1 - 3 Euro auf den Parkplätzen, die unweit der belebten Straßen gelegen sind. Von 19:00 bis 24:00 kostet das Parken ungefähr 2,5 Euro, unabhängig von der Parkzeit.
15. Sonntags sind die Straßenparkplätze in einigen Städten kostenlos, und auf den bezahlbaren Parkplätzen gilt während des ganzen Tages der Einheitstarif - etwa 1,5 Euro für eine Stunde oder 2,5 Euro für jede 4 Stunden.
16. Die öffentlichen Parkplätze sind am teuersten. Der Preis für ihre Dienstleistungen hängt vom Wochentag und der Tagezeit nicht ab und bildet von 3 bis 6 Euro pro Stunde. Die in den Vororten der Städte gelegenen P+R-Parkplätze (Park und Ride) sind am billigsten. Eine Parkstunde kostet hier 1 - 2 Euro.
17. Eine der größten Geldstrafen ist für die Trunkenheitsfahrt vorgesehen. Die minimale Größe dieser Geldstrafe bildet 30 Tagelöhne des Verletzers. Die Geldstrafe für Überschreitung der Geschwindigkeit ist auch ziemlich eindrucksvoll. Wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeit auf nur 20 Kilometer in der Stunde überschreitet, kann man mit der Strafe in der Höhe von etwa 260 Euro bestraft werden.
18. Die Ortsbewohner achten die Umwelt sehr. Deshalb darf man das Auto mit laufendem Motor in einer Reihe der schwedischen Städte für längere Zeit nicht stehen lassen. Den Motor kann man nur in dem Fall nicht ausschalten, wenn man nur für ein Paar Minuten (zum Beispiel, für Ein- oder Aussteigen der Insassen) anhält.
19. Die ausländischen Fahrer werden vom höflichen Verhältnis der lokalen Autofahrer zu den anderen Verkehrsteilnehmern angenehm überrascht. Die Schweden sind durch sehr gemessenen und sauberen Fahrstil gekennzeichnet, deshalb werden sogar die Anfänger auf den Wegen des Landes sich bequem und sicher fühlen.
20. Während der Fahrt ist es nicht üblich, den anderen Fahrern den Weg abzuschneiden. Von einer Fahrspur in die andere soll man sich nur mit angeschalteten Lichtblinkern einordnen. Vor den Fußgängerübergängen muss man die Geschwindigkeit immer beschränken. Die lokalen Fahrer verhalten sich zu den Fußgängern auch sehr aufmerksam und höflich.
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