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Fahren in Österreich - Empfehlungen, Tipps und Tricks

Vorherige Ratschläge
12. Der Bahnübergang gilt als eine besonders gefährliche Zone. Auf der Strecke des Weges 80 Meter vor und nach dem Bahnübergang ist es verboten, die anderen Wagen zu überholen. Die minimale Geldstrafe für diesen Verstoß bildet 70 Euro.
13. Der öffentliche Verkehr hat eine Reihe der Vorränge auf den Straßen Österreichs. Das betrifft insbesondere die Schulbusse. Die Fahrer der Personenkraftwagen dürfen nicht auf den speziellen Streifen, die dem öffentlichen Verkehr zugewiesen sind, fahren und die Busse überholen, wenn das Warnblinklicht angeschaltet ist (bei Ein- und Ausstieg der Fahrgäste).
14. Innerhalb der Stadt darf man mit der Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 Kilometer in der Stunde fahren. Auf den Schnellfahrstrecken bildet die höchstzulässige Geschwindigkeit 100 Kilometer in der Stunde. Auf den Autobahnen kann man zur Tageszeit mit der Geschwindigkeit von 130 Kilometer in der Stunde fahren. In der Nacht (von 22:00 bis 5:00) soll die Geschwindigkeit von 110 Kilometer in der Stunde nicht überschritten werden. Die Höhe der Geldstrafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung hängt vom Überschreitungswert ab. Die minimale Geldstrafe bildet 20 Euro.
15. Wenn eine zickzackförmige gelbe Markierung auf er Fahrbahn aufgetragen ist, bedeutet es, dass man das Auto auf dieser Strecke nicht parken darf. Im Winter darf man auf der Straße, an der die Straßenbahnschienen angelegt sind, nicht parken. Es ist damit verbunden, dass solche Straßen im Winter sorgfältig vom Schnee geräumt werden.
16. An den Arbeitstagen von 9 Uhr morgens bis 7 Uhr abends sind alle Parkplätze innerhalb der Städte bezahlbar. Von 9:00 bis 13:00 samstags wird die Gebühr auf den im Stadtzentrum gelegenen Parkplätzen erhoben. Sonntags sind alle Parkplätze kostenlos.
17. Auf den offenen Parkplätzen, die im Stadtkern gelegen sind, darf man das Auto für nicht länger als anderthalb Stunde lassen. Wenn man den Wagen für die längere Zeit parken muss, soll man am liebsten die Tiefgaragen bevorzugen.
18. In den großen Städten kann man die sogenannten "blauen Parkplätze" finden, die sich durch die blaue Markierung kennzeichnen. Für die Benutzung solcher Parkplätze muss man die Schaltuhr-Karte haben, die man im beliebigen Tabakkiosk kostenlos nehmen kann. Man darf den Wagen auf solchen Parkplätzen nicht länger als für drei Stunde lassen.
19. In den Städten Bludenz, Bregenz, Feldkirchen und Dornbirn wiegen die Parkplätze vor, auf denen man bei der Kasse oder den speziellen Parkautomaten bezahlen muss. In einigen anderen Städten gibt es die Parkplätze, fürs Parken auf denen man die speziellen Vouchers bei der Bank kaufen muss.
20. Die besonderen Parkregeln gelten in der Hauptstadt des Landes. Die Parkgebühr wird in der Periode von 9:00 bis 22:00 erhoben. Für die Benutzung der Parkplätze muss man den speziellen Parkschein kaufen, der bei allen Tankstellen und den Tabakkiosken verkauft wird.
21. Diese Neuerung gilt seit Anfang Oktobers 2012. Im Rahmen eines speziellen Programms werden immer mehr Parkplätze aufgebaut. Die Geldstrafen für Falschparken sind eindrucksvoll groß und fangen ab 20 Euro an.
22. Das falschgeparkte Auto wird meist wahrscheinlich auf den Strafplatz abgeschleppt. Das betrifft auch die Wagen, die länger als die höchstzulässige Zeit auf dem Parkplatz stehen. In der Regel befinden sich die Strafplätze in Vorortbezirken und es ist ziemlich schwer, den Wagen davon rückzuholen.
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