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Fahren in Frankreich - Empfehlungen, Tipps und Tricks

Vorherige Ratschläge
22. Besondere Regeln gelten bei der Fahrt auf der vierspurigen Straße, die nicht als Autobahn bezeichnet wird. Beim Regen ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf solchen Straßen 100 – 110 km/h.
23. Für Fahrer mit weniger als zwei Jahren Fahrerfahrung gibt es auch besondere Regeln. Beim Fahren auf der Autobahn sollten sie nicht die Geschwindigkeit von 110 km/h überschreiten, beim Fahren auf der vierspurigen Straße beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung 100 km/h und auf einer normalen Straße 80 km/h.
24. Wenn es am Tag regnet, schneit oder neblig ist, muss man während der Fahrt unbedingt das Abblendlicht anmachen. Die Motorradfahrer mit einem Fahrzeug, dessen Hubraum mehr als 125 cm³ beträgt, sollten das Abblendlicht unabhängig von den Wetterbedingungen und der Art der Straße anmachen.
25. In Frankreich muss man neben der Maut für einige Straßen auch für die Fahrt durch Tunnels und über Brücken bezahlen. Die Höhe der Maut für die Nutzung der blauen Straßen hängt von der Fahrstrecke, sowie vom Auto ab.
26. Gelbe Markierung auf den Straßen zeigt Parkplätze an. Auf diesen Straßen können nur Besitzer einer speziellen Karte das Auto parken. Gelb gepunktete Linien auf dem Bordstein bedeuten, dass man an dieser Stelle kurz halten darf (für das Aus- und Einsteigen von Passagieren).
27. In den Städten sollte man große Parkplätze in der Nähe der U-Bahn-Stationen suchen. Die Zeit für die Nutzung von solchen Parkplätzen ist begrenzt, deswegen kann man einen Parkplatz für den Zeitraum von 15 Minuten bis 2 Stunden bezahlen. Die Ankunftszeit auf den Parkplatz steht im speziellen Ticket, deswegen muss der Fahrer für eine verspätete Zahlung eine Strafe bezahlen.
28. Für eine längere Zeit kann man das Auto in speziellen Tiefgaragen parken, in der Regel befinden sie sich in der Nähe des Stadtzentrums. Es ist erwähnenswert, dass der Tarif für solche Parkplätze etwas höher als der für gewöhnliche Parkplätze ist.
29. Radardetektoren sind streng verboten, für den Verstoß gegen diese Regel ist die Geldstrafe von 1500 Euro, sowie die obligatorische Konfiszierung des Gerätes vorgesehen. Die Fahrer dürfen auch nicht die Navigationssysteme nutzen, die die Radargeräte auf den Straßen anzeigen.
30. Der Fahrer darf per Handy nur mit Hilfe des speziellen Gerätes „hands free“ sprechen. Die Strafe für den Verstoß gegen diese Regel beträgt 150 Euro, darüber hinaus bekommt man für das Gespräch mit dem Handy Strafpunkte.
31. Auf städtischen Straßen gibt es spezielle reservierte Spuren, auf denen nur Busse, Taxis und Radfahrer fahren dürfen. Auch wenn keine von erwähnten Verkehrsmitteln auf der Spur sind (was ziemlich selten vorkommt), sollte man sie nicht nehmen.
32. Die Maut sollte man in speziellen Kiosken, die sich an der Ein- oder Ausfahrt von einer Mautstraße befinden, oder an speziellen Automaten bezahlen. Man kann sowohl bar als auch mit einer Kreditkarte bezahlen.
33. Trotz der großen Anzahl von Autos gibt es auf den örtlichen Straßen selten Staus, auch in großen Städten. Normalerweise gibt es an Werktagen von 7:30 bis 09:00 Uhr und von 17:30 bis 19:30 Uhr einen starken Verkehr, am Freitag kann es ein wenig früher Staus geben.
34. Bei der Einfahrt auf den gebührenpflichtigen Teil der Straße sollte man auf die Anzeigetafel, auf der die Höhe der Maut steht, achten. Man sollte auch berücksichtigen, dass die Mautstraßen in verschiedenen Teilen des Landes von unterschiedlichen Unternehmen verwaltet werden.
35. Man darf das Auto für mehr als für einen Tag nur auf speziellen Parkplätzen parken. In allen großen Städten sind Parkplätze „horodateurs“, die mit speziellen Automaten ausgestattet sind, verbreitet. Solche Parkplätze kann man nur durch eine spezielle Karte bezahlen. Diese Karten werden in speziellen Tabakkiosken, die die Aufschrift „tabacs“ haben, verkauft.
36. Einige Stunden darf man in speziell markierten Bereichen kostenlos parken. In der Regel muss man die Parkplätze an Feiertagen und Wochenenden sowie im Zeitraum von 19:00 Uhr bis 09.00 Uhr an Wochentagen nicht bezahlen. In vielen großen Städten kann man Parkplätze im Zeitraum von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr kostenlos nutzen.
37. Wenn die Sichtbarkeit auf der Straße weniger als 50 Meter ist, dann sollte man nicht schneller als 50 km/h fahren, unabhängig von der Art und Besonderheiten der Straße. Für Fahrzeuge mit Spikereifen gibt es auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung – nicht schneller als 90 km/h.
38. Es sei betont, dass es auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit gibt. Es ist verboten, auf der Autobahn langsamer als mit der Geschwindigkeit von 80 km/h zu fahren, wenn es keinen Einfluss von externen Faktoren (widrige Wetterbedingungen oder Staus) gibt.
39. Auf den Autobahnen gibt es viele Radare, die genau die Geschwindigkeitsüberschreitung verfolgen. Die Fahrer werden über die Kameras nicht informiert, deswegen sollte man besonders vorsichtig sein und die zulässige Geschwindigkeit nicht überschreiten.
40. Nach den örtlichen Regeln müssen die Auto- und Motorradfahrer immer einen Einweg-Alkoholtester dabei haben. Man darf den Test nicht verweigern, sonst wird das zu einer hohen Geldstrafe und dem Führerscheinentzug führen.
41. Wenn die Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰ ist, dann bekommt der Sünder eine Geldstrafe in der Höhe von 135 Euro. Wenn der Kennwert vom Alkoholtester 0,8 ‰ überschreitet, kann man die Strafe in der Höhe von 4500 Euro bekommen, und als zusätzliche Strafe kann der Führerschein bis zu drei Jahren entzogen werden. Wenn ein betrunkener Fahrer ein Verkehrsunfallsteilnehmer ist, so droht ihm eine Gefängnisstrafe.
42. Seit dem 1. November 2012 wurde eine Geldbuße in der Höhe von 11 Euro für das Fehlen des Alkoholtesters beim Fahrer eingeführt. Die neue Regel gilt sowohl für lokale als auch ausländische Fahrer. Einen Alkoholtester kann man buchstäblich in jedem Fachgeschäft oder an der Tankstelle kaufen.
43. Durch den Tunnel darf man nur mit dem Abblendlicht fahren. Nach den örtlichen Regeln wird allen Allradantriebfahrzeugen empfohlen, Abblendlicht immer, unabhängig von den Wetterbedingungen, Besonderheiten der Straße und dem Fahrzeug einzuschalten.
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