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Fahren in Belgien - Empfehlungen, Tipps und Tricks

Vorherige Ratschläge
12. Falls der Alkoholgehalt im Blut mehr als 0,8 Promille, wird der Verletzer mit der Geldstrafe in der Höhe von 600 Euro verhängt, und darf nur in 6 Stunden wieder am Steuerrad sitzen. Die obenerwähnte Geldstrafe muss man ebenso auf der Verstoßstelle bezahlen, andernfalls wird die Sache bei Gericht anhängig gemacht. Außerdem muss man danach schon 12 000 Euro bezahlen. Als zusätzliche Strafe ist der Führerscheinentzug für die Dauer von 2 Jahren vorgesehen.
13. Die Fahrer, deren Fahrerfahrung weniger als zwei Jahre bildet, sollen besonders aufmerksam auf den zulässigen Alkoholgehalt im Blut achten. Für diese Fahrerkategorie sind keine Geldstrafen vorgesehen. Die Sache wird sofort bei Gericht anhängig gemacht.
14. Bei der Fahrt darf man nicht das Handy benutzen, wenn es keine "Hands-Free" Garnitur hat. Auch muss man sich daran erinnern, dass der Fahrer und die Insassen unbedingt angeschnallt sein sollen. Der Fahrer trägt die Verantwortung für die Insassen, die ohne Gurt fahren.
15. Wenn man mit den Kindern, deren Größe weniger als 135 cm bildet, zu reisen plant, muss der Wagen mit dem System der speziellen Haltevorrichtungen ausgestattet sein. Die Kleinkinder sollen im speziellen Kindersitz sitzen, den man ausschließlich auf dem Hintersitz des Wagens einstellen darf.
16. Es wird den Fahrer empfohlen, das Fahrlicht bei der Fahrt immer anschalten. Unbedingt muss man das Abblendlicht beim schlechten und unsichtigen Wetter, im Tunnel, sowie auf der Autobahn oder der Schnellfahrstrecke anmachen.
17. Jede Stadt bietet eine große Auswahl von Parkplätzen, jeder von denen mit der bestimmten Farbe markiert ist. Auf den roten und grünen Parkplätzen darf man den Wagen für nicht länger als 2 Stunde parken. Auf den orangen Parkplätzen kann man das Auto für 4 Stunde lassen.
18. Buchstäblich alle Parkplätze sind mit den speziellen Parkautomaten ausgestattet, nach der Zahlung bei denen der Fahrer den Parkkupon bekommt. Der Parkkupon muss man unter die Frontscheibe legen.
19. Die Preise beim Parkplatz hängen von seiner Anordnung, sowie von der Tagezeit ab. Am Tag kann eine Parkstunde von 1 bis 2,5 Euro kosten. Wenn man das Auto für eine längere Zeit parken muss, ist es besser, nach den öffentlichen Parkplätzen zu suchen. Auf solchen Parkplätzen kostet eine Parkstunde 2 - 3 Euro.
20. Wenn man eine Stelle fürs Parken wählt, muss man das Zeichen in der Form vom roten Dreieck (Axe Rouge) beachten. Gewöhnlich steht es auf den verkehrsdichten Straßen, wo man den Wagen von 07:00 bis 09:30, sowie von 16:00 bis 18:00 nicht parken darf.
21. Sogar wenn man den Wagen auf dem Parkplatz nur für Paar Minuten lässt, muss man die Türen und Autoscheiben schließen. Wenn man die Scheibe ein wenig geöffnet lässt, kann man eine Geldstrafe von etwa 50 Euro bekommen. Die Fahrer dürfen nicht, so eine Schlamperei zu zeigen.
22. Alle Straßen im Land sind kostenlos. Die zusätzliche Zahlung wird nur für die Fahrt durch einige Tunnel erhoben. Der Preis für die Fahrt auf den bezahlbaren Strecken hängt von der Größe des Fahrzeuges, und nämlich von seiner Höhe ab.
23. Der Liefkenshoek Tunnel, dessen Ausdehnung 1,37 km bildet, ist bezahlbar. Der Tunnel erstreckt sich unter dem Schelde Fluss und ist ein Teil von R2 Straße, die unweit Antwerpens angelegt ist. Für die Wagen, deren Höhe weniger als 2,75 m bildet, beträgt der Preis etwa 4,7 Euro, und für die höheren Autos - etwa 16,9 Euro.
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