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Die Hotels in der Schweiz werden die MWSt nicht bezahlen

Nachrichten Der Nationale Rat hat dem schweizerischen Tourismus ein Weihnachtsgeschenk gemacht, indem der Beschluss gefasst war, von der Abzahlung der MWSt 2012 zu befreien. Der Gesetzentwurf über die Einführung der Mehrwertsteuer war verworfen. Der ehemalige Nationalrat Jean-Pierre Graber machte Ende Dezember den Vorschlag, die Preise in den Hotels zu senken und sie von der Abzahlung der Steuer zu befreien. Der Nationale Rat hat mit 93 gegen 92 Stimmen und fünf Stimmenthaltungen die Idee akzeptiert. Zurzeit beträgt die MWSt im touristischen Sektor 3,8%. Dank der Abschaffung der MWSt können die Hotels in der Schweiz ihre Preise senken, was mehrere Inlands- und Auslandstouristen bestimmt locken wird. In der letzten Zeit halten sogar die Schweizer die lokalen Hotels für ziemlich teuer und sie bevorzugen sich in den billigeren Ländern Europas zu erholen. Der Bundesrat Johann Niklaus Schneider-Ammann, der Wirtschaftsminister der Konföderation, trat gegen die Abschaffung der MWSt auf, obwohl es eine vorläufige Maßnahme ist.

Am 21. Dezember, als das Projekt der Befreiung des Hotelbusiness von der MWSt behandelt wurde, besprach der Nationale Rat noch eine aktuelle Frage - über die Veränderung der Besteuerung zugunsten der Exportunternehmen mit dem Zweck, ihre Konkurrenzfähigkeit auf dem internationalen Markt zu erhöhen. Der Nationale Rat hat das Angebot der Liberal-Radikalen Partei über eine mildere Besteuerung der Exporteur akzeptiert. Die Regierung soll den entsprechenden Gesetzentwurf der Besteuerungsreform für Unternehmen bis an den 31. März 2012 ausarbeiten. Zurzeit existieren in der Schweiz drei Arten der Mehrwertsteuer – 8%, 3,8% und 2,5%. Der ehemalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat den Vorschlag eingebracht, die einheitliche MWSt einzuführen und ermäßigte Steuersätze zu reduzieren. Der ursprünglichen Idee nach sollte die MWSt für alle Waren und Dienstleistungen 6,2% betragen, von der Steuer befreit sollten nur fünf aus den 29 Bereichen bleiben: Finanzen und Versicherungswesen, Lotterien, Landwirtschaft, Verkauf und Vermietung der Wohnungen, Dienstleistungen im Rahmen einer Struktur. Seinerseits würden sozialer Bereich, Gesundheitswesen, Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der MWSt belegt sein.

09.01.2012

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