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Straßenverkehrsordnung in Rumänien - Besonderheiten des Fahrens

1. Die allgemeine Länge der Straßen in Rumänien bildet etwa 200 000 km. Die meisten Straßen sind durch ausgezeichnete Qualität der Deckschicht und hohe Informativität gekennzeichnet. Alle Straßen im Land werden auf folgende Type geteilt: die nationalen Hauptstraßen, die nationalen Nebenstraßen, die europäischen nationalen Straßen und die Autobahnen.
2. Die ausländischen Autofahrer müssen nicht nur den Führerschein, sondern auch den Fahrzeugbrief und die "grüne Karte" immer mithaben. Soll man jegliche andere Versicherungen haben, kann man sie auch mitnehmen.
3. Für die Fahrt auf einigen nationalen Straßen wird die Zahlung erhoben. Die Einfahrt auf die bezahlbaren Straßen ist mit den großen blauen Zeichen mit der Aufschrift "RO-VINIETA" markiert. Um auf den nationalen Wegen zu fahren, muss man die Vignette kaufen. Die Vignette kann eine Woche, ein Monat, drei Monate oder ein Jahr gültig sein und kostet 3, 7, 15 und 30 Euro entsprechend.
4. Vignette ist eine gewöhnliche Rechnung, die der Fahrer immer mithaben soll. Vignette werden am Zoll, sowie auf den Tankstellen Rompetrol, OMV und MOL verkauft. Früher sollte Vignette auf der Frontscheibe angeklebt werden, heute wird aber ihr Vorhandensein automatisch kontrolliert. Die auf den Straßen gestellten Kameras vergleichen die Nummern der fahrenden Autos mit den Nummern von der Datenbasis. Die Geldstrafe für die Fahrt auf den nationalen Straßen ohne Vignette bildet von 60 bis 120 Euro.
5. Die ausländischen Fahrer, die sich nach Rumänien mit dem persönlichen Auto begeben, sollen unbedingt das Warndreieck, die Reflexweste, den Verbandkasten und den Feuerlöscher im Auto haben. Die Reisenden, die im Winter fahren, können auch die Gleitschutzketten mitnehmen.
6. Die Fahrer sollen die vorgeschriebene Geschwindigkeit streng beachten und sich daran erinnern, dass man in den Wohnvierteln mit der Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 Kilometer in der Stunde fahren darf. Im Allgemeinen bildet die zulässige Geschwindigkeit 50 Kilometer in der Stunde innerhalb der Stadt. Auf den Landstraßen kann man die Geschwindigkeit bis zu 90 Kilometer in der Stunde entwickeln.
7. Auf den nationalen Straßen bildet die Geschwindigkeitsbeschränkung 100 Kilometer in der Stunde. Die gleiche Beschränkung gilt auch für die Schnellfahrstrecken. Die größte Geschwindigkeit, bis 130 Kilometer in der Stunde, darf man auf den Autobahnen (А1 und А2) entwickeln. Die Fahrer, deren Fahrerfahrung weniger als ein Jahr bildet, dürfen auf den Schnellfahrstrecken mit der Geschwindigkeit von 80 Kilometer in der Stunde fahren.
8. Auf allen Straßen stehen die entsprechenden Verkehrszeichen, die die höchstzulässige Geschwindigkeit den Fahrern mitteilen. Die Beachtung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsgrenzen wird mittels Radars und Kameras, die auf den Straßen buchstäblich auf Schritt und Tritt versteckt sind, kontrolliert.
9. Vom Anfang Novembers bis Ende Märzes soll man unbedingt die Winterreifen benutzen. Für den Verstoß gegen diese Vorschrift bekommt man eine Geldstrafe in der Höhe von 600 bis 1 000 Euro (die konkrete Summe der Geldstrafe hängt von der Größe des Fahrzeuges ab).
10. Die Spikereifen sind verboten. Falls man auf den verschneiten oder eisbedeckten Wegen reisen muss, ist es erlaubt, das Auto mit den Gleitschutzketten auszustatten. Sie dürfen aber auf den gewöhnlichen Straßen nicht benutzt werden.
11. Seit 2006 muss man das Fahrlicht auf den lokalen Wegen unbedingt anschalten. Die Nebelscheinwerfer darf man nur beim unsichtigen Wetter anmachen, sonst kriegt der Verletzer eine Geldstrafe.
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