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Straßenverkehrsordnung in Portugal - Besonderheiten des Fahrens

1. Die Fahrer in Portugal geben sich kaum die Mühe, um die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Ihr Fahrstil ist ziemlich chaotisch und unvorsehbar. Die zahlreichen Motorräder und die Landwagen erschweren die Situation auf den Straßen wesentlich. Außerdem funktionieren die Scheinwerfer von vielen Autos gar nicht, was ebenso einen Beitrag zum Chaos auf den Straßen leistet.
2. In allen Städten gibt es viele bezahlbare Parkplätze. Für eine Parkstunde muss man etwa 0,8 - 1 Euro zahlen. Das Parken für den ganzen Tag kostet ungefähr 8 - 10 Euro. Einigen Straßen entlang sind die kleinen Parkplätze eingerichtet, die aber fast immer voll sind.
3. Die ausländischen Fahrer können den in der Heimat erhaltenen Führerschein benutzen, der aber unbedingt ins Englisch übersetzt sein soll. Die Touristen, die mehr als drei Monate im Land zu verbringen planen, sollen unbedingt den portugiesischen Führerschein bekommen.
4. Einige Straßen in Portugal sind bezahlbar. Für die Fahrt über einige Brücken wird ebenso die Zahlung erhoben. Die bestimmte Summe hängt von der Art des Fahrzeuges ab.
5. Die Fahrt kann man mit dem Bargeld oder mit der Kreditkarte beim Operator bezahlen. Dafür muss man auf dem mit dem orangen Zeichen markierten Fahrstreifen durch die Zahlstelle fahren. Der Fahrstreifen, der mit rotem Zeichen markiert ist, ermöglicht die Bezahlung sowohl mit dem Bargeld, als auch mit der Kreditkarte. In diesem Fall muss man aber beim Automaten bezahlen (der bei der Barzahlung keinen Rest gibt).
6. Auf der grünen Fahrspur dürfen nur die Benutzer des elektronischen Zahlungssystems ViaVerde fahren.
7. Seit 2010 kann man die Fahrt auf einigen Straßen des Landes nur elektronisch bezahlen. Auf der Karte sind solche Strecken mit rot markiert. Vor der Einfahrt auf solche Strecken steht das Zeichen "Electronic toll only" oder "Lanço com portagem electrónica".
8. Die ausländischen Touristen, deren Auto im anderen Land registriert ist, können das Gerät ViaVerde bis drei Monaten mieten. Außerdem kann man mit Hilfe Systems TOLLCard oder EASYToll bezahlen.
9. Die Fahrt über die Brücke Vasco da Gama ist ebenso bezahlbar. Diese wunderschöne Schrägseilbrücke befindet sich nördlich Lissabons und ist über dem Fluss Tajo angelegt. Die Länge dieser Brücke bildet mehr als 17 km. Auf verschiedenen Brückestrecken bildet die Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 bis 120 Kilometer in der Stunde.
10. Die Hängebrücke 25 de Abril, deren allgemeine Länge fast 2,3 km bildet, ist ebenso bezahlbar. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Brücke bildet 70 Kilometer in der Stund. Die Fahrt darauf kostet etwa 1,5 Euro für gewöhnlichen Personenkraftwagen.
11. Den Parkplatz muss man besonders aufmerksam und sorgfältig wählen. Man darf nicht das Auto an dem Zeichen "No Parking", sowie weniger als 5 Meter vor der Kreuzung parken. Das Auto muss mindestens 5 Meter von der Bus- oder Straßenbahnhaltestelle stehen.
12. Das Parken ist auf einigen Einbahnstraßen erlaubt. Dabei muss man berücksichtigen, dass das Auto nur in die Verkehrsrichtung auf solcher Straße geparkt werden kann.
13. Es muss erwähnt werden, dass man das Auto in den Wohngebieten von 8:00 bis 18:00 an den Wochentagen nur nach dem Erlaubnis und dem Einverständnis der Ortsbewohner parken kann. Wenn der Parkplatz auf dem Territorium irgendwelcher Gesellschaft gelegen ist, muss man ebenso das Erlaubnis von ihren Vertretern erhalten.
14. Die höchstzulässige Geschwindigkeit innerhalb der Stadt bildet 50 Kilometer in der Stunde. Außerhalb der Stadt darf man mit der Geschwindigkeit von 90 Kilometern in der Stunde, und auf der Autostraße - mit der Geschwindigkeit von 100 Kilometern in der Stunde fahren. Auf den Autobahnen ist die Geschwindigkeit bis 120 Kilometer in der Stunde zulässig. Unabhängig vom Straßetyp muss man die Verkehrszeichen unbedingt beachten. Auf einigen Straßen kann sich die zulässige Geschwindigkeit ändern.
15. Die anderen Regeln gelten für die Fahrer, deren Fahrerfahrung weniger als ein Jahr bildet. Die höchstzulässige Geschwindigkeit für sie beträgt 90 Kilometer in der Stunde, sogar wenn die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf dieser Straße anders sind.
16. Der zulässige Alkoholgehalt im Blut bildet 0.2 ‰. Falls die Alkoholprobe zeigt, dass der Alkoholgehalt von 0.2 ‰ bis 0.8 ‰ beträgt, muss der Fahrer die Geldstrafe in der Höhe von 250 bis 1 250 Euro bezahlen. Außerdem kann der Führerschein dem Fahrer für die Dauer von 1 bis 12 Monaten entzogen werden.
17. Falls der Alkoholgehalt im Blut nach der Prüfung von 0.8 ‰ bis 1.2 ‰ bildet, wird die Summe der Geldstrafe viel größer - von 500 bis 2 500 Euro. Als die zusätzliche Strafe ist Führerscheinentzug für die Dauer von 2 bis 24 Monaten vorgesehen. Falls der Alkoholgehalt im Blut 1.2 ‰ überschreitet, kann der Führerschein dem Fahrer bis drei Jahre entzogen werden. Außerdem kann der Fahrer mit der Gefängnisstrafe für bis 1 Jahr bestraft werden.
18. Beim unsichtigen Wetter am Tag soll der Fahrer das Abblendlicht unbedingt anschalten. Die Nebelscheinwerfer darf man nur im Falle des starken Nebels benutzen. Die Geldstrafe für den Verstoß gegen diese Regel bildet von 30 bis 150 Euro.
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