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Straßenverkehrsordnung in Litauen - Besonderheiten des Fahrens

1. Die Ausdehnung der öffentlichen Wege in Litauen bildet 21,3 Tausende km. Mehr als eine Hälfte davon sind die befestigten Wege. Die Fahrer der Personenkraftwagen können auf allen Straßen kostenlos fahren. Die Fahrgebühr ist nur für die Busse und die Lastkraftwagen vorgesehen.
2. Fast alle Parkplätze, die sich im Zentrum der Städte befinden, sind bezahlbar. Die Parkgebühr muss man für das Parken in der Periode von 8:00 bis 20:00 von Montag bis Samstag bezahlen. Sonntags kann man den wagen auf einigen Parkplätzen kostenlos parken.
3. Der Preis für eine Parkstunde kann von 1 bis 6 Lit bilden und hängt vom konkreten Parkplatztyp ab. In Vilnius sind die blauen Parkplätze am teuersten. Die Preise auf den roten Parkplätzen sind doppelt so wenig. Die gelben und grünen Parkplätze gelten als die billigsten.
4. Buchstäblich alle Parkplätze sind mit den Parkautomaten ausgestattet, mit deren Hilfe man bezahlen muss. Die Autofahrer müssen sich mit genug Kleinmünzen versorgen, da die Parkautomaten keinen Rest geben und nur 50 Cent-Münzen akzeptieren.
5. Das Funktionsprinzip von Parkautomaten ist ähnlich dem aus den anderen europäischen Ländern. Man muss die entsprechende Zahl von Münzen in den Parkautomaten einzahlen, den Parkschein bekommen und ihn unter die Frontscheibe legen. Der Wagen muss man vom Parkplatz rechtzeitig abholen.
6. In Litauen gelten die folgenden Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerhalb der Stadt - 50 Kilometer in der Stunde, außerhalb der Stadt - 90 Kilometer in der Stunde, auf den Autostraßen - 110 Kilometer in der Stunde, und auf den Autobahnen - 130 Kilometer in der Stunde.
7. Im Winter können die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Schnellfahrstrecken anders sein, wovor die entsprechenden Zeichen die Fahrer warnen. In der Periode vom Anfang Novembers bis Ende Märzes kann man auf den Autostraßen mit der Geschwindigkeit von 100 Kilometer in der Stunde, und auf den Autobahnen - mit der Geschwindigkeit 110 Kilometer in der Stunde fahren.
8. Der zulässige Alkoholgehalt im Blut des Fahrers bildet 0,4 Promille. Falls er von 0,41 bis 1,5 Promille beträgt, wird der Fahrer mit der Geldstrafe in der Höhe von 1 000 bis 1 500 Lit belegt. Außerdem kann der Fahrer den Führerschein für die Dauer von 12 bis 18 Monaten verlieren.
9. Keinesfalls soll man die Alkoholprobe ablehnen. In diesem Fall wird ihr Ergebnis automatisch als unbefriedigend anerkannt, und der Fahrer wird mit der Geldstrafe in der Höhe von 2 000 bis 3 000 Lit bestraft. Die gleiche Geldstrafe belegt die Polizei, falls der Alkoholgehalt im Blut mehr als 1,5 Promille bildet. Als zusätzliche Strafe ist der Entzug des Führerscheins von 2 bis 3 Jahren vorgesehen.
10. Die Fahrer, deren Fahrpraxis weniger als zwei Jahre bildet, sollen mit den alkoholischen Getränken besonders vorsichtig sein. Für sie bildet der höchstzulässige Alkoholgehalt nur 0,2 Promille. Sogar für die unwesentliche Überschreitung dieser Norm wird die Geldstrafe in der Höhe von 800 bis 1 000 Lit belegt.
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