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Straßenverkehrsordnung in Deutschland - Besonderheiten des Fahrens

1. Alle Straßen in Deutschland sind gebührenfrei, man sollte nur für die Einfahrt in die Umweltzonen bezahlen, die es im Zentrum von einigen großen Städten gibt. Außerdem muss man die Einfahrt in den zwei großen Tunneln – Warnowtunnel und Herrentunnel bezahlen.
2. Autofahrer, die durch Umweltzonen reisen möchten, sollten sich eine spezielle Plakette (einen Aufkleber, der an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt wird) besorgen. Man hat das Recht, in Umweltzonen von allen Städten des Landes zu fahren.
3. Den Aufkleber kann man bei speziellen technischen Inspektionen erwerben, sein Preis beträgt von 5 bis 15 Euro und hängt von der Marke des Autos (genauer gesagt, davon, wie schädlich das Auto für die Umwelt ist), ab.
4. In den Städten darf man auch ohne Plakette fahren, aber in diesem Fall ist die Einfahrt in die Umweltzonen strengstens verboten. Für den Versuch, in der Umweltzone ohne entsprechende Plakette zu fahren, ist eine Geldstrafe in der Höhe von 40 Euro vorgesehen.
5. Der Preis für die Fahrt durch den Warnowtunnel beträgt ca. 3,5 Euro für Pkws und etwa 4,5 Euro für LKWs und Anhänger. Die Fahrt durch den Herrentunnel wird den Autofahrern viel weniger kosten, für einen Pkw beträgt die Gebühr ca. 1,5 Euro und für größere Fahrzeuge rund 2,5 Euro.
6. In großen Städten gibt es einen großen Mangel an Parkplätzen, in vielen Straßen dürfen nur die Anwohner parken (Anliegerfrei). Für Parken an einem dafür nicht vorgesehenen Platz gibt es hohe Geldstrafen, als eines der schwersten Verstöße gilt das Parken in entgegengesetzter Richtung zum Verkehr.
7. Um einige öffentliche Parkplätze kostenlos zu nutzen, braucht man eine Parkscheibe, die man an Tankstellen erwerben kann. Die Parkscheibe legt man unter die Windschutzscheibe und bevor man das Auto verlässt, gibt man damit die Zeit der Ankunft auf den Parkplatz an. Die Parkscheibe muss ganz gut sichtbar sein.
8. Weit verbreitet sind auch Parkplätze, für die man einen Parkschein braucht. An der Einfahrt muss man eine spezielle Karte oder eine Kunststoff-Münze nehmen und bei der Ausfahrt mit ihrer Hilfe für den Parkplatz an einem speziellen Automaten zahlen. In der Regel befinden sich die Automaten in der Nähe der Ausgänge für Fußgänger.
9. Auf verschiedenen Arten von Straßen gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, so darf man in geschlossenen Ortschaften maximal 50 km/h fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 100 km/h und auf der Autobahn gibt es keine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung, die empfohlene Geschwindigkeit ist 130 km/h.
10. Man sollte auch berücksichtigen, dass es während der Fahrt auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit gibt, die 60 km/h beträgt. Für Fahrzeuge mit Schneeketten beträgt die untere Grenze 50 km/h.
11. Ein schwerer Verstoß ist das Fahren im alkoholisierten Zustand. Für Personen über 21 Jahre beträgt der zulässige Blutalkoholspiegel 0,5 ‰. Bei diesem Kennwert ist keine Strafe vorgesehen, wenn sich der Fahrer auf der Straße adäquat verhalten hat.
12. Wenn die Blutalkoholkonzentration 0,5 ‰ überschreitet, dann bekommt der Fahrer als erste Warnung eine Strafe in der Höhe von 500 Euro. Für den zweiten Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 1000 Euro und Fahrverbot für den Zeitraum von 90 Tagen vorgesehen. Wenn man das dritte Mal im alkoholisierten Zustand mit mehr als 0,5 ‰ am Steuer erwischt wird, muss man eine Strafe in der Höhe von 1500 Euro zahlen und den Führerschein ebenfalls für 3 Monate abgeben.
13. Wenn der Blutalkoholspiegel 1,1 ‰ überschreitet, drohen dem Fahrer neben einer hohen Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten und das Fahrverbot für 5 Jahre. Die Fahrer, die jünger als 21 Jahre sind und weniger als 2 Jahre Fahrerfahrung haben, müssen am Steuer 0,0 Promille haben.
14. Beim Fahren sollte man immer das Abblendlicht benutzen, es muss unbedingt beim Regen, Schnee und Nebel angemacht werden. Es ist verboten, nur mit Standlicht zu fahren, dies ist eines der schwersten Verstöße.
15. Kinder unter 12 Jahren darf man in einem Fahrzeug nur im speziellen Kindersitz mitnehmen. Die Kindersitze müssen außerdem der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechen. Kinder unter 3 Jahren und solche, deren Größe weniger als 150 cm ist, müssen auf der Rückbank des Autos Platz nehmen.
16. Für den Verstoß gegen die oben erwähnten Regeln sind eine Geldstrafe von 40 Euro (für den Transport von einem Kind) und 50 Euro (für den Transport von mehreren Kindern) vorgesehen.
17. Während der Fahrt müssen alle Passagiere angeschnallt werden, das betrifft auch diejenigen, die auf der Rückbank des Autos sitzen. Die Strafe für den Verstoß gegen diese Regel beträgt 30 €.
18. Die Fahrer, die häufig während der Fahrt telefonieren, sollten ein Headset erwerben. Wenn man während der Fahrt das Handy ohne Headset benutzt, ist eine Geldstrafe in der Höhe von 40 Euro vorgesehen.
19. Die Strafe, die für eine geringfügigen Verstoß der Straßenverkehrsordnung auferlegt wurde, kann man beim Polizisten an Ort und Stelle bezahlen, wenn es kein Bargeld gibt, kann man per Kreditkarte bezahlen. Wenn der Fahrer aus irgendeinem Grund die Strafe nicht bezahlt hat, kann sein Auto beschlagnahmt werden.
20. Es lohnt sich nicht, die Geldbuße vor Gericht anzufechten, in diesem Fall kann ihre Höhe noch deutlich höherwerden. Das liegt daran, dass man im Gericht bei der Berechnung der Höhe der Geldbuße die Höhe des Einkommens des Täters berücksichtigt.
21. An lokalen Tankstellen sind nur bleifreies Benzin und Dieselkraftstoff verfügbar. Die beliebteste Art von Benzin ist E10 (enthält 10% Ethanol), aber es passt nicht für alle Arten von Fahrzeugen.
22. Es ist verboten, auf lokalen Straßen mit Spikesreifen zu fahren sowie es auch nicht erlaubt ist, mit Sommerreifen im Winter zu fahren. Im Winter ist die Fahrt auf einigen Bergstraßen nur mit Schneeketten möglich, auf solchen Straßen gibt es entsprechende Warnzeichen.
23. Neben notwendigen Dokumenten sollte der Fahrer Verbandskasten, Ersatzbirnen und Warndreieck im Auto haben.
24. Die Fahrer, die einen Navigationssystem haben, sollten die Funktion, die die Position der Radarkameras auf dem Weg angibt, deaktivieren. Die Verwendung dieser Software gehört auch zu groben Verletzungen der Verkehrsregeln. Man darf auch keine Radardetektoren benutzen, dafür ist eine Strafe in der Höhe von 75 Euro vorgesehen.
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