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Straßenverkehrsordnung in Andorra - Besonderheiten des Fahrens

1. Zur Verfügung der Autofahrer, die eine Reise durch Andorra machen, stehen 269 km der Wege. Davon haben 200 km der Straßen eine Asphaltdeckschicht. Absolut alle Wege im Land sind kostenlos.
2. Innerhalb der Stadt kann man sich mit der Geschwindigkeit von 40 Kilometer in der Stunde fahren, außerhalb der Stadt bildet die höchstzulässige Geschwindigkeit von 60 bis 90 Kilometer in der Stunde, je nach dem Straßetyp. Bei der Fahrt muss man auf die Verkehrszeichen, insbesondere diejenigen, die die Einfahrt in die Siedlung markieren, aufpassen.
3. Der höchstzulässige Alkoholgehalt im Blut für die Fahrer bildet 0,5 Promille. Für die Überschreitung dieser Norm sind die großen Geldstrafen in der Höhe bis 4 500 Euro, sowie den Entzug des Führerscheins und die Haft vorgesehen. Falls der Fahrer eine Alkoholprobe ablehnt, wird ihr Ergebnis automatisch als unbefriedigend anerkannt.
4. Zur Tageszeit kann man kein Fahrlicht anschalten. Die Scheinwerfer sollen zur dunklen Tagezeit, sowie bei den schlechten Wetterbedingungen angeschaltet sein.
5. Die Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz des Wagens fahren. Bei der fahrt sollen der Fahrer und der Insasse auf dem Vordersitz unbedingt angeschnallt sein. Für die Insassen, die auf dem Hintersitz des Autos reisen, ist der Sicherheitsgurt nicht obligatorisch.
6. Es ist verboten, die Handygespräche bei der Führung eines Fahrzeuges zu führen. Für diesen Verstoß ist ebenso eine große Geldstrafe vorgesehen. Wenn es die Wahrscheinlichkeit gibt, dass man die Anrufe am Steuerrad beantworten müssen wird, muss man das Handy mit dem "Hands-Free" System unbedingt ausstattet.
7. Die lokalen Polizisten sind berechtigt, die Geldstrafen auf der Verstoßstelle zu erheben. In diesem Fall bekommt der Verletzer eine Strafrechnung. Falls man aus irgendwelchen Gründen die Geldstrafe nicht sofort bezahlen kann, kann man es später bei beliebiger Bankabteilung machen.
8. Die Tankstellen Andorras bieten das bleifreie Benzin (95 und 98), sowie das gebleite Benzin (98) an. Im Land gibt es keine Gastankstellen. Außerdem muss man berücksichtigen, dass die Beförderung des Benzins in den Kanister verboten ist.
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